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Erlaß-LageGemäß Erlaß sollen Schulfahrten (hierzu zählen auch Studienfahrten) folgenden Bildungs- und Erziehungszielen dienen:
Die Vielfalt der möglichen Ziele macht es notwendig, im Blick auf die Neigungen
und Interessen der Gruppen und unter Berücksichtigung der besonderen Fähigkeiten der
Lehrkräfte Schwerpunkte zu setzen und eine sinnvolle Auswahl zu treffen. ( Erl. d. MK v. 30.6.1997-306-82 021 Ziffern 1.2 und 1.3 ) |
letzte Änderung: 20.08.99 15:15 |