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Studienfahrt 10-99

 

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Erlaß-Lage

Gemäß Erlaß sollen Schulfahrten (hierzu zählen auch Studienfahrten) folgenden Bildungs- und Erziehungszielen dienen:

  • Förderung sozialen Lernens und sozialer Verhaltensweisen
  • Verbesserung des Lehrer-Schüler-Verhältnisses
  • Vertiefung des Verständnisses für Geschichte, Heimat und Naturschutz
  • Freizeit- und Gesundheitserziehung
  • Entfaltung der Wahrnehmungs-, Empfindungs- und Ausdrucksmöglichkeiten
  • Vermittlung von Einblicken in die Berufs- und Arbeitswelt

Die Vielfalt der möglichen Ziele macht es notwendig, im Blick auf die Neigungen und Interessen der Gruppen und unter Berücksichtigung der besonderen Fähigkeiten der Lehrkräfte Schwerpunkte zu setzen und eine sinnvolle Auswahl zu treffen.
Unabhängig von der besonderen Zielsetzung sind bei Planung und Durchführung die Gesichtspunkte des Umweltschutzes zu berücksichtigen.

( Erl. d. MK v. 30.6.1997-306-82 021  Ziffern 1.2 und 1.3 )

letzte Änderung: 20.08.99 15:15